
Fachbereiche
Das Team um den Kanzleigründer Rechtsanwalt Andreas Rohe steht ihren Mandanten seit 25 Jahren beratend zur Seite. Dabei erfolgt die Beratung in den Rechtsbereichen Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Familienrecht und Strafrecht durch entsprechende Fachanwälte.

Judith Behrendt
Rechtsanwaltsfachangestellte

Sabine Hoeft
Rechtsanwaltsfachangestellte
Rohe & Kollegen ist eine seit 1997 im gesamten zivilrechtlichen Bereich tätige Kanzlei, die darüber hinaus Mandanten besonders in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen durch vier Rechtsanwälte, einen Steuerberater und weitere fachlich geschulte Mitarbeiter betreut.
In der heutigen Zeit sehen sich Privatpersonen wie auch Unternehmen häufig mit vielschichtigen Konflikten konfrontiert, weshalb es unser Bestreben ist, jedem unserer Mandanten in seiner individuellen Problemstellung bestmöglich gerecht zu werden. Hierzu wird bei Bedarf das interdisziplinäre Zusammenwirken von Fachleuten zielgerichtet koordiniert, um durch umfassende Beratung zufriedenstellende Lösungen für unsere Mandantschaft anzubieten.
Steuerberatung ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Angelegenheiten. Hier bietet die Kanzlei Rohe & Kollegen ein abgestimmtes, interdisziplinäres Zusammenwirken zwischen den Fachbereichen an, um auf mögliches Konfliktpotential im Interesse der Mandantschaft unverzüglich reagieren zu können und gemeinsam mit dem Mandanten nach Lösungen zu suchen.
Herr Rechtsanwalt Andreas Rohe wird seit 1996 regelmäßig vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Gutachter im Insolvenzeröffnungsverfahren sowie zum Insolvenzverwalter bzw. Treuhänder bestellt. Auch Herr Rechtsanwalt Fromut Heinz wird regelmäßig vom Amtsgericht Neubrandenburg zum Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt. Im Bereich der Insolvenzverwaltung werden sowohl Regel- als auch Verbraucherinsolvenzverfahren abgewickelt.
Rechtsanwalt Andreas Rohe wird von den Amtsgerichten Pasewalk und Neubrandenburg als Zwangsverwalter in Zwangsverwaltungsverfahren bestellt. Dies geschieht in der Regel zugleich mit der Anordnung der Zwangsverwaltung bzw. Zwangsversteigerung.